Allgemeine Benutzungsbedingungen

ALLGEMEINE BENUTZUNGSBEDINGUNGEN DER KOMÖDIE IM BAYERISCHEN HOF THEATERBETRIEBE MARGIT BÖNISCH GMBH

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH und deren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen gelten die Benutzungsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. ANFANGSZEITEN UND EINLASS

2.1 Nur die offiziellen Spielpläne enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH keine Gewähr.

2.2 Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.

2.3 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt.

3. ÖFFNUNGSZEITEN

3.1 Die Tageskasse sowie der telefonische Verkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen angegebenen Zeiten geöffnet.

3.2 Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

4. EINTRITTSPREISE UND ERMÄSSIGUNGEN

4.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden. Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.

4.2 Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH insbesondere gewährt für Abonnenten, Besucherorganisationen, Schülergruppen (Schulklassen mit Lehrkräften), Schüler, Studenten bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.

4.3 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.

5. SCHRIFTLICHER VERKAUF

5.1 Schriftliche Bestellungen per Post, Fax, E-Mail und Online-Bestellformular werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

5.2 Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.

6. ONLINE-Verkauf

6.1 Bei Teilnahme am TicketDirekt-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer zum Herunterladen und selbst Ausdrucken der TicketDirekt-Eintrittskarte im PDF-Format übermittelt (gebührenfrei!). Die Personalisierung der Ticket-Direkt-Eintrittskarte mit Namen und Geburtsdatum dient dem Schutz des Kunden, um eine missbräuchliche Vervielfältigung zu verhindern.

6.2 Die vom Käufer ausgedruckte TicketDirekt-Eintrittskarte darf bei Gebrauch an der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des vom Käufer entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der TicketDirekt-Eintrittskarte.

6.3 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der TicketDirekt-Eintrittskarte und jegliche elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.

6.4 Mobilticket für Smartphones – gebührenfrei!

6.5 Ticket-Direkt – Wallet - gebührenfrei!

6.6 Möglichkeit der Kartenzusendung (Gebühr 6,90 €).

6.7 Hinterlegung an der Abendkasse (Gebühr 3,90 €).

7. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

7.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechts in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang verwendet und gespeichert. Der Kunde hat das Recht auf Widerspruch der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, Sperrung bestrittener Daten, Löschung unzulässig gespeicherter oder nicht mehr erforderlicher Daten und Berichtigung unrichtiger Daten.

7.2 Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt und der Kunde über weitere Angebote der Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH informiert. Die Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

8. KARTENRÜCKGABE

8.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

8.2 Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

8.3 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

8.4 Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.

8.5 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

9. KARTENVERLUST

9.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr (vgl. Nr. 5.5) einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.

9.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

10. ABONNEMENT

Sie können über unseren Abo-Login Ihre Kundendaten selbst verwalten sowie Zusatzkarten mit 20% Ermäßigung buchen. Das Abonnement gilt für die laufende Spielzeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn Sie das Abo nicht bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit gekündigt haben. Eine Übertragung oder Anrechnung von abgelaufenen Fest- und Wahlabos auf die nächste Spielzeit ist nicht möglich.

IHR VORTEIL BEIM FEST- UND WAHLABONNEMENT

Als Abonnenten erhalten Sie ca. 30% RABATT. Außerdem erhalten Sie Karten für Stücke, die Ihr Abonnement nicht beinhaltet, sowie Zusatzkarten am Tag Ihrer Vorstellung mit 20% Ermäßigung. Keine Ermäßigung für Premieren, für Lesungen und an Silvester.

10.1 UMTAUSCHMÖGLICHKEIT FÜR ABONNENTEN

Ihren Abo-Termin können Sie im Verhinderungsfall bis spätestens zwei Tage vor der Veranstaltung auf einen anderen Termin legen. Ihr Umtausch Online erfolgt gebührenfrei! online unter www.komoedie-muenchen.de – Abonnement – Abo – Login oder zu unseren Bürozeiten telefonisch unter der Telefonnummer: 089/29 16 16 33, gegen eine Gebühr von € 3,00 pro Karte.

10.2 DAS FEST-ABONNEMENT beinhaltet fünf feste Termine mit festem Platz.

10.3 Beim Wahl-Abonnement kann aus allen im Spielplan angebotenen Stücken ausgewählt werden, außer Premieren- und Silvestervorstellungen und Lesungen.

Die Wahl-Abonnement-Scheine müssen bis zwei Tage vor der gewünschten Vorstellung an der Kasse eingelöst werden oder telefonisch unter Mitteilung der Gutschein-Nummer zur Hinterlegung an der Abendkasse fest eingebucht werden. Gerne können Sie über den Abo-Login Ihre Wahl-Abonnement-Scheine als Ticket-Direkt selbst einbuchen und die Karten selbst ausdrucken.

11. GARDEROBE

11.1 Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

11.2 Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haftet das Hotel Bayerischer Hof für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 500 €.

11.3 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.

12. FUNDSACHEN

12.1 Gegenstände aller Art, die im Theater gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen.

12.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

13. HAUSRECHT

13.1 Die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

13.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen für den er keine gültige Karte besitzt, kann die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

13.3 Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH sind untersagt.

13.4 Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.

13.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

14. VERBOT VON BILD- UND TONAUFNAHMEN

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerhaus ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. nach sich ziehen.

15. GEWERBSMÄSSIGER WEITERVERKAUF

15.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar von den Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung der Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH erworben wird.

15.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH kann die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.

15.3 Die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH haften nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.

16. HAFTUNG

Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände der Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH erleidet, haften Ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

17. BESONDERE REGELUNGEN

Die Theaterbetriebe Margit Bönisch GmbH kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende Regelungen treffen.

18. INKRAFTTRETEN, AUSSERKRAFTTRETEN

Diese Benutzungsbedingungen treten am 1. März 2015 in Kraft.

René Heinersdorff, Intendant